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Hotel Pfälzer Hof  GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle schriftlich geschlossenen Vereinbarungen für Bestellungen und Buchungen von Räumlichkeiten des Restaurants, von Zimmern des Hotels und in den damit zusammenhängenden weiteren Leistungen.

Vertragsabschluß, -Partner, Haftung

Die Vertragspartnerschaft gilt zwischen den Vertragsunterzeichnern, diese sind die Vertragspartner.
Bei Restaurantbuchung genügt die mündliche Bestellung.

Leistungen, Preise, Zahlung

1. Das Hotel ist verpflichtet,  die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.

2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 

4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung, ohne Abzug, fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.
Das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen ist am 01. Mai 2000 in Kraft getreten. Danach kommt der Schuldner einer Geldforderung automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Zahlungsverzug und kann danach sofort gerichtlich geltend gemacht werden. Eine formelle Mahnung ist nicht mehr erforderlich. Gleichzeitig hat sich der gesetzliche Verzugszins auf 9 % erhöht.

Rücktritt des Hotels

Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.
     

Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels.

Rücktritt des Gastes von einer Reservierung

1. Bei Rücktritt des Veranstalters/ Gastes ist das Hotel berechtigt die vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen, falls die reservierten Räumlichkeiten/ Plätze/ Zimmer nicht wieder vergeben werden können.

2.1. Restaurantbuchung bis 15 Personen: Tritt der Veranstalter bis 1 Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist der Rücktritt kostenlos. Tritt der Veranstalter anschließend zurück oder reduziert die Personenzahl, berechnen wir für jeden stornierten Platz € 10,00.

2.2. Restaurantbuchung ab 15 Personen: Tritt der Veranstalter bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist der Rücktritt kostenlos. Tritt der Veranstalter anschließend zurück berechnen wir für jeden stornierten Platz € 20,00.

2.3. Restaurantbuchung mit vorbestelltem Essen: Tritt der Veranstalter bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist der Rücktritt kostenlos. Tritt der Veranstalter bis 1 Woche vor dem Veransatltungstermin zurück, berechnen wir für jeden reservierten Platz € 20,00. Tritt der Veranstalter bis 1 Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück oder reduziert die Personenzahl, berechnen wir anteilig 50% der bestellten Speisen, Tritt der Veranstalter anschließend zurück oder reduziert die Personenzahl, berechnen wir anteilig 100% der bestellten Speisen.

3. Hotelbuchung: Sollte sich eine Änderung der Teilnehmerzahl oder eine Stornierung ergeben, ist die schriftlicher Information notwendig.
Selbstverständlich sind wir bei jeder Stornierung um anderweitige Vermietung bemüht.
Sollte eine Weitervermietung erfolgen, ist die Stornierung auch kurzfristig kostenlos!!!

Außer externe Programmpunkte (z.B. Draisinentour)
können nicht vergütet werden, wenn die Kosten zu unseren Lasten bestehen bleiben.

Im Fall der Nichtweitervermietung ergibt sich der Stornorechnungsbetrag folgendermaßen:

Stornierungen bis 2 Personen
sind bis 1 Woche vor Anreisetermin=                       kostenfrei
Bei weniger als 7 Tagen berechnen wir bei:
Übernachtung mit Frühstück                                    80%
Übernachtung mit Halbpension                                60%
Übernachtung mit Programm                                   60%
Stornierungen von 2-6 Personen
sind bis 2 Wochen vor Anreisetermin=                     kostenfrei
Bei weniger als 14 Tagen berechnen wir bei:
Übernachtung mit Frühstück                                     80%
Übernachtung mit Halbpension                                 60%
Übernachtung mit Programm                                    60%
Stornierungen ab 6 Personen
sind bis 8 Wochen vor Anreisetermin=                     kostenfrei
Zwischen 8 und 3 Wochen berechnen wir bei:
Übernachtung mit Frühstück                                     50%
Übernachtung mit Halbpension                                 30%
Übernachtung mit Programm                                    30%
Bei weniger als 21 Tagen berechnen wir bei:
Übernachtung mit Frühstück                                     80%
Übernachtung mit Halbpension                                 60%
Übernachtung mit Programm                                    60%

Bei Gästen, die ohne Information nicht anreisen werden 100% des Rechnungsbetrages fällig.

Beim Silvesterpramm sind die Stornobedingungen wie folgt:
Stornierungen bis 6 Wochen vor Anreisetermin=   kostenfrei
Bei weniger als 6 Wochen berechnen wir                 60%
Bei weniger als 14 Tagen berechnen wir                   80%
Bei weniger als 7 Tagen berechnen wir                     100%


Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen zum Verzehr auf dieser Veranstaltung grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Bankettabteilung. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

Mitgeführte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.

Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten -ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz I ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

4. Es gilt deutsches Recht.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.